Hier finden sie informationen zu: Schimmel Mietrecht und Schimmel Mietminderung
Fragen zum Thema Mietrecht und Schimmel Mietminderung?
Das Thema Schimmel & Mietrecht ist recht klar vom Gesetzgeber umrissen bzw. in vielen Urteilen gefestigt worden. Wann der Mieter bei Schimmel Mietminderung verlangen kann und wann, wer für entstandene Schäden durch Schimmel in der Mietwohnung aufkommen muss, kann recht genau gesagt werden. Allerdings ist immer wieder im Einzelfall genau abzuklären bei welcher Partei die Schuld am entstandenen Schimmel liegt.
Wann kann der Mieter für Schimmel Mietminderung verlangen?
Das Mietrecht bei Schimmel sieht vor, dass der Vermieter grundsätzlich immer bei bereits vorhandenen und neu entstandenen Mängeln an Haus und Wohnung zu haften hat und bei auftretendem Schimmel Mietminderung zulassen muss.
Das gilt für Bestand, aber auch bei auftretendem Schimmel nach Sanierungsarbeiten, die zur Folge haben, dass die Außenhülle des Gebäudes noch luftdichter wird und somit zum Beispiel Kondensfeuchtigkeit im Haus entsteht der das Schimmelwachstum begünstigt. Das ist insbesondere nach Einbau von neuen Isolierfenstern der Fall oder aber bei nachträglichen Dämmmaßnahmen möglich. Allerdings muss zweifelsfrei geklärt werden ob der entstandene Schimmel auch tatsächlich durch die Sanierungsmaßnahmen entstanden ist und nicht schon im Vorfeld vom Mieter von zum Beispiel falschem Lüftungs- und Heizverhalten verursacht wurde bevor eine Mietminderung wegen Schimmel durchgesetzt werden kann.Ebenfalls kann eine Mietminderung bei Schimmel in der Wohnung verlangt werden, wenn Feuchtigkeit aufgrund von defekten Rohrleitungen oder Heizkörpern entstanden ist. Hier muss natürlich ein Zusammenhang der Feuchtigkeit mit dem Schimmel nachgewiesen werden. Außerdem hat der Vermieter den Mieter nach erfolgten Sanierungsmaßnahmen ggf. darauf hinzuweisen, dass ein erhöhter Lüftungsbedarf der Wohnung durch die Umbaumaßnahmen besteht. In der Zeit bis und während der Sanierungsarbeiten am Schimmelbefall kann der Mieter eine Mietminderung ansetzen, in welcher Höhe diese Mietminderung ausfällt ist Ermessensache und einvernehmlich zu klären. Ist dies nicht möglich kann ein Sachverständiger bestellt werden der den Schaden beziffert und dann ggf. einen Vorschlag zur Mietminderung aufgrund von Schimmel und der Beeinträchtigung des Wohngefühls macht.
Mieterpflichten
Schimmel & Mietminderung ist allerdings keine unzertrennliche Einheit. Der Mieter hat bzgl. Schimmel im Mietrecht auch einige Pflichten zu erfüllen. So ist der Mieter verpflichtet regelmäßig, täglich seine Wohnung angemessen zu lüften. Auch heizen muss der Mieter die Wohnung regelmäßig. Dabei muss er darauf achten, dass die Temperatur in jedem Zimmer über 15°C ist. Außerdem hat der Mieter die Pflicht einen Schimmelbefall so schnell wie möglich beim Vermieter zu melden. Geschieht dies nicht, kann der Vermieter den Mieter laut Schimmel Mietrecht dazu verpflichten die Kosten der Sanierung zu übernehmen, die durch das zögerliche Melden entstanden sind und bei rechtzeitiger Verständigung vermeidbar gewesen wären.
Wann ist Wohnungskündigung möglich?
Kommt der Vermieter der Sanierung des Schimmelbefalls nicht in einer bestimmten Frist nach, hat der Mieter das Recht die Wohnung fristlos zu kündigen. Der Vermieter kann dann zur Zahlung der entstandenen Kosten der Wohnungssuche etc. herangezogen werden.
Stellt sich allerdings nachträglich heraus, dass der entstandene Schimmel doch auf die Kappe des Mieters geht, kann der Vermieter im Nachhinein zum einen die durch die Mietminderung zu wenig gezahlte Miete zurückverlangen und bei vorheriger fristloser Kündigung des Mieters, die Miete für die Monate der fristgerechten Kündigung nachträglich verlangen. (In der Regel 3 Monate).
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Schimmel in der Mietwohnung

